Alles Wissenswerte zu Rücknahme & Recycling


I. Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.

1. Symbol „durchgestrichene Abfalltonne“ und Entnahmepflicht

Alle Elektro-/Elektronikgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit dem nachstehend abgebildeten Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

Dieses Zeichen bedeutet: Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Stattdessen sind Elektroaltgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.

Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

2. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer

Wir unterliegen nicht der Rücknahmepflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§ 17 ElektroG).

Trotzdem hat der Umweltschutz bei uns einen hohen Stellenwert. Falls Sie nach dem Abschluss eines Kaufvertrages bei uns Altgeräte zurückgeben möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Basierend auf der Art der Altgeräte werden wir eine geeignete Lösung finden.

Außerdem steht Besitzern von Altgeräten aus privaten Haushalten zudem die Möglichkeit der Rückgabe bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen offen.

II. Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie als Endnutzer von Batterien und Geräteakkus gemäß Batteriegesetz (BattG) auf folgendes hinzuweisen. Endnutzer sind alle, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern.

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Sie sind als Endnutzer gesetzlich dazu verpflichtet Altbatterien zurückzugeben und nicht über den Hausmüll zu entsorgen. Sie können Altbatterien an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestelle unentgeltlich abgeben. Alternativ können Sie Altbatterien (welche wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben) auch ausreichend frankiert an uns zurücksenden. Bitte beachten Sie die gefahrgutrechtlichen Versandbestimmungen.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem nachstehenden Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, was darauf hinweist, dass die Entsorgung über den Hausmüll verboten ist. Schadstoffhaltige Batterien weisen unterhalb der Tonne das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles („Cd“ für Cadmium, „Hg“ für Quecksilber und „Pb“ für Blei) auf, soweit die jeweiligen Masseprozente überschritten sind: 0,0005 Quecksilber, 0,002 Cadmium und 0,004 Blei.



Stand: 31.07.2024